Veranstalter behält sich das Recht vor, Aussteller ohne Entschädigung auszuschliessen
Ausgeschlossene Aussteller, verlieren Anspruch auf Eintrag ohne Entschädigung
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Vortragszeit
Zugeteilte Vortragszeiten können vom Veranstalter, geändert oder storniert werden
An der Gesundheitsmesse kann der Veranstalter für Werbezwecke fotografieren und filmen
Jeder entsorgt seinen Abfall selbst
Keine Emissionen mit Duftlampen, Räucherwaren, Demospot (Ton)
Nur geschützte Kerzen
Der Aussteller darf die Gesundheitsmesse nur nach Absprache mit Veranstalter frühzeitig verlassen
Frühzeitiges Verlassen oder Abräumen des Standes ohne Einwilligung des Veranstalters, wird mit einer Konventionalstrafe von CHF 200.00 belegt
Für Eigenschäden haftet der Aussteller selbst
Jeder Aussteller hat eine gültige Haftpflichtversicherung (Veranstalter kann Policeneinsicht verlangen)
Gerichtsstand Solothurn (Rechnungsanerkennung gleich Unterschrift, siehe Punkt 3.)
Jeder Aussteller bekommt Messebroschüre, Flyer und Plakate für Werbezwecke, kostenlos und ohne Kostenfolge zugesendet
Aufbau Donnerstag von 09:00-13:30 Uhr, nicht früher und nicht später
Ausstellerapéro: Donnerstag um 13:30 Uhr
Abbau Sonntag von 18-20 Uhr, nicht früher und nicht später
Öffnungszeiten: Do 14 – 20 Uhr | Fr 11 – 20 Uhr | Sa 11 – 20 Uhr | So 11-18 Uhr
Hinweis zu Cookies
Unsere Webseite verwendet Cookies, um Ihr Online-Erlebnis zu verbessern. Mit der weiteren Nutzung der Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr erfahren